Die WEKO, die eidgenössischen Wettbewerbskommission, hat in einem Gutachten festgestellt, die von den Luzerner Gemeinden abgeschlossenen Konzessionsverträge für den Betrieb des Stromnetzes für die nächsten 25 Jahre hätten öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Sie einfach ohne Ausschreibung an den Monopolisten CKW (Centralschweizerische Kraftwerke AG,) zu vergeben wäre gesetzeswidrig. Die zuständigen Politiker haben somit eigemächtig gehandelt.
In ihrem Gutachten schreibt die WEKO:
Die Bestimmung von Art. 2 Abs. 7 BGBM schreibt vor, dass die Übertragung der
Nutzung kantonaler und kommunaler Monopole auf Private mittels Ausschreibung zu
erfolgen hat und Personen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz nicht diskriminieren darf. Mit dieser Norm – welche anlässlich der Gesetzesrevision eingefügt wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat – soll im Sinne der Zielsetzung des BGBM der Wettbewerb gestärkt und die Entstehung eines eigentlichen Binnenmarktes für die entsprechenden Tätigkeiten ermöglicht werden.
Im hier interessierenden Mustervertrag wird der CKW AG das ausschliessliche Recht
erteilt, den öffentlichen Grund durch ihre elektrischen Verteileranlagen in Anspruch zunehmen. Mit der Erteilung dieser Sondernutzungskonzession werden Dritte von der darauf aufbauenden wirtschaftlichen Tätigkeit, nämlich der Erstellung und dem Betrieb solcher Anlagen, ausgeschlossen. Sie unterliegt somit der Ausschreibungspflicht von Art. 2 Abs. 7 BGBM.
Da dies nicht gemacht wurde, kann in den betroffenen 67 Gemeinden jetzt Klage gegen die Vergabe eingereicht werden. Die Klagemöglichkeit gilt gemäss der eidgenössischen Wettbewerbskommission nicht für Gemeinden, die ihr Stromnetz selbst betreiben, wie zum Beispiel die Stadt Luzern. Jetzt sind die Gemeinden und der Kanton Luzern gefordert, eine zukunftsgerichtete und kostengünstige Strom– und Glasfaserstrategie auszuarbeiten.
Die Interessengemeinschaft Glasfaser und Energie Luzern (IGEL), die das Verfahren der eidgenössischen Wettbewerbskommission ausgelöst hat, begrüsst den heutigen Entscheid der WEKO. Sie haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Konzessionsvergabe an die CKW ohne öffentliche Ausschreibung gegen das Gesetz ist. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), die CKW und die jeweiligen Gemeinderäte haben aber wiederholt betont, dass die Konzessionsverträge rechtmässig und gültig seien. Diese falsche Behauptung, die auch in zahlreichen Abstimmungsvorlagen gemacht wurde, wird durch die WEKO eindeutig widerlegt. Die unnötige Eile, mit der die Unterzeichnung der Konzessionsverträge vorangetrieben wurde, hat dieses fehlerhafte Vorgehen stark begünstigt.
Die Folgen für die Gemeinden im Kanton Luzern sind erheblich. In den 67 Gemeinden, die den CKW-Konzessionsvertrag bereits unterschrieben haben, kann nun Klage eingereicht werden, um die Konzessionsverträge für ungültig erklären zu lassen. Und die Gemeinden, die noch nicht unterschrieben haben, haben nun die Wahl, ob sie den Konzessionsvertrag öffentlich ausschreiben oder das Stromnetz selbst betreiben wollen. Das Ausschreibungsverfahren in jeder einzelnen Gemeinde wäre sehr kostenintensiv und wirtschaftlich schwer tragbar. Zudem müssten die Konzessionverträge international ausgeschrieben werden.
Stromnetze, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, sind von dieser Ausschreibungspflicht ausgenommen. Die Gemeinden, welche ein eigenes Stromnetz betreiben, sind demnach von diesem WEKO-Entscheid nicht betroffen. Sie können auch weiterhin über die Entwicklung und den Ausbau des Stromnetzes selbst entscheiden.
Die Kantonsregierung muss nun ihre passive Haltung zur Strom- und Glasfaserversorgung ablegen und sich aktiv für eine zukunftsgerichtete und kostengünstige Netzpolitik einsetzen. Eine rasche Umsetzung der IGEL-Verfassungsinitiative „Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze“ ist am besten geeignet, dieses Ziel zu erreichen.
Mehr Information gibt es unter www.igel.lu
Das ist ein wichtiger Sieg gegen die Monopolisten, welche von den Politikern mit lukrativen Konzessionen "beschenkt" werden und als Dank geht es umgekehrt genau so.
Für alle die nicht wissen um was es geht, hier mein Artikel: "Wir wollen unser Stromnetz zurück"
Verwandter Artikel: Wie eine Gemeinde autark werden kann
Freitag, 16. April 2010
Die Konzessionsvergabe für das Stromnetz ist illegal
Eingestellt von Freeman-Fortsetzung um 03:39
Labels: Alternativen, Schweiz
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