Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Mittwoch in einem Urteil entschieden, Privatpersonen sind verpflichtet ihren drahtlosen Internetzugang mit einem Passwort zu schützen. So soll der Missbrauch durch Dritte verhindert werden. Sie können sonst mit einer Abmahngebühr rechnen, wenn Dritte den ungeschützten Zugang für illegale Musik-Downloads oder andere Dateien verwenden, entschieden die Richter in Karlsruhe.
"Private Nutzer sind dazu verpflichtet zu überprüfen, ob ihre drahtlose Verbindung genug gegen die Gefahr der unberechtigten Nutzung durch Dritte gesichert ist, um Urheberechtsverletzungen zu begehen," sagten die Richter.
Das Urteil kam zustande, nach dem eine Plattenfirma einen Internet-Benutzer verklagte, dessen WLAN-Verbindung dazu benutzt wurde, um einen illegalen Download eines Liedes zu machen, welches dann in einem File-Sharing-Netzwerk angeboten wurde.
Der Beklagte konnte aber nachweisen, er war wärend der Zeit im Urlaub, als der Download gemacht wurde. Trotzdem hat das Gericht geurteilt, er wäre teilweise dafür verantwortlich, in dem er seine Funkverbindung nicht gegen aussen geschützt hätte.
Das Urteil stärkt zwar die Rechte der Musikindustrie, beschränkt aber die Haftung privater Inhaber, indem sie Schadenersatzzahlungen an die Musikindustrie in horrender Höhe ablehnt (Urteil vom 12. Mai 2010 Az.: I ZR 121/08). Denn das Gericht ging nicht so weit, um den Beklagten auch für den illegalen Inhalt der Downloads verantwortlich zu machen.
Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz - etwa die entgangenen Lizenzgebühren - bestehe nicht, entschieden die Richter. Der Anschlussinhaber habe selbst keine Rechtsverletzung begangen; als Gehilfe könne er nur dann zum Schadenersatz verurteilt werden, wenn er vorsätzlich handelt.
Das Gericht hat auch sein Urteil insoweit eingeschränkt, man könnte nicht vom Inhaber der Verbindung erwarten, ständig seine Sicherheit zu überprüfen. Man muss den Zugang nur einmal mit einem neuen Passwort bei der ersten Installation versehen.
Kommentar: Wer seinen WLAN-Anschluss nicht schützt handelt farlässig und gegen seine eigenen Interessen. Ist doch logisch. Das ist wie wenn man keine Haustür hat und jeden reinspazieren lässt. Dabei ist der Schutz so einfach. Auch die Forderung der Musikindustrie, irrsinnige Schadenersatzforderungen stellen zu können wurde vom Gericht abgewiesen. Dieses Urteil ist eigentlich ganz fair. Aber grundsätzlich bin ich gegen WLAN, denn wir haben schon genung Radiostahlung, die uns von allen Seiten bombardiert.
Freitag, 14. Mai 2010
Bundesgerichtshof: WLAN-Zugang muss geschützt sein
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