Eine gute Nachricht für alle Gegner der Zwangsabgabe an die Lügenmedien. Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster am Montag einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf. Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Montag, 6. Oktober 2008
Keine GEZ-Gebühren für den PC
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