Wie der Telegraph letztes Jahr berichtete, sind 21 Obdachlose in Polen an den Folgen medizinischer Versuche mit einer neuartigen, ungeprüften Vogelgrippeimpfung gestorben.
Die Arbeit des medizinische Personal aus der Stadt Grudziadz wurde untersucht, die 350 arme und obdachlose Menschen als Versuchkaninchen verwendeten, um einen Impfstoff an ihnen ausprobierten, wie die Staatsanwaltschaft meldete. Die Behörden sagten, die Opfer erhielten 1 oder 2 Euro um an einem Test teilzunehmen, bei dem sie meinten es handelt sich um eine herkömmliche Grippeimpfung.
Der Direktor des Obdachlosenheims in Grudziadz, Mieczyslaw Waclawski, erzählte einer polnischen Zeitung, 21 Menschen seines Heims seien gestorben, weit mehr als die durchschnittlichen 8 pro Jahr.
Obwohl die Behörden noch nicht zweifelsfrei den Zusammenhang zwischen den Todesfällen und den Versuchen des medizinischen Personals bewiesen haben, sagte die polnische Gesundheitsministerin Ewa Kopacz, sollen die involvierten Ärzte und Schwestern nicht wieder ihren Dienst aufnehmen dürfen.
“Es ist im Interesse aller Ärzte, dass die Verantwortlichen dafür bestraft werden,” fügte die Ministerin hinzu.
Die Behörden prüfen die Möglichkeit, ob das medizinische Personal die Pharmafirmen getäuscht haben, welche den Versuch in Auftrag gaben.
Die Beschuldigten sagen aber, alle die an den Versuchen involviert waren wussten es handelt sich um eine Impfung gegen H5N1 und machten freiwillig mit.
Diese Nachricht über die Todesfälle war ein weiterer Schlag gegen das marode, von Geldmangel geplagte polnische Gesundheitssystem. Im Jahre 2002 wurden bereits eine Reihe von Ambulanzsanitäter wegen der Tötung von Patienten schuldig gesprochen, die auf Provision für Bestattungsfirmen arbeiteten.
Das Thema Zwangsimpfung ist aktuell
Wie oben beschrieben sind Impfungen gefährlich und die Menschen an denen man übt sterben. Aber wir stehen vor einer möglichen Zwangsimpfung, wenn die Gesundheitsbehörden und Regierungen es so beschliessen, jetzt wo in der Schweiz innerhalb eines Tages elf neue Fälle von Schweinegrippe bestätigt wurden und seit Ende April sich insgesamt 115 Personen mit dem Virus A(H1N1) angegesteckt haben.
Wie die Medien nur beiläufig in der Schweiz berichten, haben die Schweizer Gesundheits- und Sicherheitsbehörden alles vorbereitet, um eine Zwangsimpfung der Schweizer Bevölkerung im Falle einer Pandemie durchführen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen und Ressourcen dafür sind vorhanden, um jeden, auch gegen seinen Willen, zu impfen. Das sollten die Menschen wissen, und in den Nachbarländern ist es ähnlich.
So hebt §20 des deutschen Infektionsschutzgesetz das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit auf. Dort steht:
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.
Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
Laut Schweizer Bundesbehörden ist eine Zwangsimpfung völkerrechtlich zulässig, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine entsprechende „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ festgestellt hat. Fehlt eine solche, so muss zumindest eine der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sinngemässe Notlage vorliegen.
Die IGV (SR 0.818.103) stützt sich direkt auf Artikel 21 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO, der seit Juni 2007 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich ist. Art. 12 ermächtigt den Generalsekretär der WHO, eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" festzustellen. Er kann darüber hinaus konkrete Massnahmen empfehlen, worunter neben Reiseeinschränkungen und Quarantänen auch Impfungen figurieren (Art. 15 i.V.m. Art. 18). Droht eine Pandemie und verkündet die WHO eine Notlage, so lässt sich eine Zwangsimpfung rechtfertigen.
Wie sieht der konkrete Ablauf in der Schweiz aus?
Wenn die WHO eine Notlage mit Pandemiestufe 6 ausruft und eine Zwangsimpfung befiehlt, dann beschliesst der Bundesrat laut Kompetenz die in der Bundesverfassung (SR 101) Art. 118 Schutz der Gesundheit gegeben ist "Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, unter anderem die zur Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren dienen."
Der Bund beauftrag daraufhin die Kantone laut Epidemiengesetz (SR 818.101) Art. 23 Impfungen vorzunehmen. Dort steht:
Die Kantone haben für die Möglichkeit der kostenlosen Impfung gegen übertragbare Krankheiten, die für die Bevölkerung eine erhebliche Gefahr bedeuten, zu sorgen. Der Bundesrat bezeichnet diese Krankheiten. Es steht den Kantonen frei, der Bevölkerung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen die kostenlose Impfung gegen weitere Krankheiten anzubieten. Die Kantone bestimmen, ob diese Impfungen freiwillig oder obligatorisch sind.
Wird eine Zwangsimpfung beschlossen, dann richtet der Zivilschutz zentrale Stationen für die Zwangsimpfung ein. An Hand der Melderegister der Gemeinden werden alle Bewohner angeschrieben und sie bekommen einen Aufruf wo und wann sie für die Impfung zu erscheinen haben. Es werden keine Ausnahmen oder Ausreden geduldet. Wer sich nicht einfindet wird von der Polizei und anderen Sicherheitsorganen zwangsmässig abgeholt und vorgeführt.
Neben der Zwangsimpfung stehen den Behörden noch Quarantäne, Ausgangssperren bis hin zum Kriegsrecht als Notfallmassnahmen zur Verfügung. Dabei werden die Verfassungsrechte völlig aufgehoben. Das sollten die Menschen wissen, was passiert mit ihnen bei einer Pandemie, die erhebliche Bedenken gegen Impfungen wegen der Nebenwirkungen und körperlicher Unversehrtheit haben. Sie können, egal ob sie wollen oder nicht, zwangsgeimpft und eingesperrt werden.
Woraus bestehen eigentlich die meisten Impfstoffe? Unter anderem wird das Konservierungsmittel Thiomersal benutzt, das Quecksilber beinhaltet. Praktisch jeder Impfstoff enthält Formaldehyd, ein Mittel, das wegen seiner Gefährlichkeit Krebs zu verursachen, in Innenräumen verboten wurde. Diesen Giftcocktail wird aber direkt unter die Haut gespritzt.
Dann ist die Wirkung von Impfungen gar nicht eindeutig belegt. Es ist sogar nachgewiesen, viele erkranken erst recht durch eine Impfung, bekommen allergische Reaktionen oder die Resistenz ist bereits eingetreten und deshalb wirkungslos. Es werden Milliarden für eine angebliche Prävention ausgegeben, durch erhebliche Nebenwirkungen die Gesundheit gefährdet und die Persönlichkeitsrechte verletzt, ohne den Nachweis was es überhaupt bringt. Deshalb ist die Frage berechtigt, geht es wirklich um Bevölkerungsschutz oder um ein lukratives Geschäft für die Pharmaindustrie? Denn eines ist sicher, die Gesundheitsbehörden sollen wohl die Interessen der Menschen vertreten, aber tatsächlich arbeiten sie für Bigpharma. Profit steht über alles und wer zahlt befiehlt.
Das Robert Koch Institut RKI veröffentlichte ein Studie über die Gefahren der Impfung
USA planen Massenimpfung gegen Schweinegrippe
Mittwoch, 8. Juli 2009
Pandemie, Zwangsimpfung und die Menschenrechte
Eingestellt von Freeman-Fortsetzung um 04:32
Labels: Gesundheit
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