Sonntag, 13. Dezember 2009

In Bayern gilt "DIE LINKE" als extremistisch und verfassungsfeindlich

Wer sich in Bayern als Beamter für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst bewirbt, muss angeben ob er in einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation Mitglied ist oder war, um die Verfassungstreue des Antragstellers zu überprüfen. Unter Anderem gehört die Partei "DIE LINKEN" dazu. Siehe Ausschnitt aus dem Verzeichnis mit der Liste der Organisationen:



Ist ja interessant, dass eine Partei die 11,9 Prozent bei der letzten Bundestagswahl bekommen hat und viertstärkste Kraft ist, noch vor den Grünen, als extremistisch eingestuft wird. Damit sind die 76 Abgeordneten der "LINKEN" Extremisten und Verfassungsfeinde oder was? Dabei hat Deutschland gar keine Verfassung. Ergo ist die Frage berechtigt, welche Verfassung schützt eigentlich der "Verfassungsschutz"?

Hier der Link zur PDF mit allen Antragsformularen und Merkblättern. Ab Seite 9 ist die komplette Liste aufgeführt.

Und hier das Formular "Belehrung über die Verfassungstreue im öffentlichen Dienst", worin "DIE LINKE" auch aufgeführt wird.

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