Der britische Obergefreiter Joe Glenton steht vor einem Militärgericht, weil er sich weigert wieder nach Afghanistan in den Krieg zu ziehen. Sollte er wegen Befehlsverweigerung verurteilt werden, dann kann er mir 2 Jahren Gefängnis rechnen. Er hat Premierminister Gordon Brown unter Anderem folgendes geschrieben:
„Der Krieg in Afghanistan reduziert nicht den Terrorismus. Weit entfernt davon, das Leben der Afghanen zu verbessern, bringt er Tod und Verwüstung in ihr Land. Grossbritannien hat dort nichts zu suchen. Ich bin der Meinung, unsere Sache in Afghanistan ist weder gerechtfertigt noch richtig. Ich bitte sie inständig, Sir, holen sie unsere Soldaten nach Hause.“
Im Gegensatz zu Brown, der nie im Militär war, hat Obgfr. Joe Glenton in Afghanistan gedient, er weiss von was er spricht. Weiter schrieb er:
„Es ist meine Hauptsorge, dass der Mut und die Zuverlässigkeit meiner Kameraden ein Werkzeug der amerikanischen Aussenpolitik geworden ist.“
Obgfr. Glenton ist eindeutig ein junger Mann mit Intelligenz und Bedachtsamkeit, denn es stimmt, die USA führt einen imperialistischen Krieg dort, und die NATO-Länder sind die Helfershelfer. Im Gegensatz zu Gordon Brown, der noch nie im Kampfeinsatz war, keine Ahnung hat was Krieg für die Truppen und für die Zivilbevölkerung bedeutet, nur ein bezahlter Lakai Washingtons ist, genau wie sein Freund und Oberlügner Toni Blair, hat Obgfr. Glenton sich das Recht verdient seine Meinung über diesen Krieg zu äussern und entsprechend zu handeln.
Es soll durchaus eine Anhörung geben, aber es ist völlig unangebracht und ungerecht Obgfr. Glenton vor ein Kriegsgericht zu stellen. Seine Meinung deckt sich mit den Nürnberger Prinzipien, die eine Befehlsverweigerung im Falle eines ungerechten Krieges und unmenschlichen Handlungen rechtfertigt. Folgende Grundsätze sind in das Völkerrecht eingegangen:
• Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.
• Auch wenn sein nationales Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.
• Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtlichen Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.
• Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
• Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
Die Nürnberger Prinzipien sind in die Charta der UNO aufgenommen worden, die von Grossbritannien akzeptiert wurden. Sie sind ein Teil des internationalen sowie des britischen Rechts. Demnach ist es das Recht, ja sogar die Pflicht, von Obgfr. Glenton sich zu weigern an einen Krieg teilzunehmen, den er für ungerecht hält, der wie er sagt, das Leben der Afghanen nicht verbessert, sondern nur Tod und Verwüstung in ihr Land bringt.
In einem ähnlichen Fall hat ein anderes Militärgericht eine sehr bedenkliche Interpretation der Nürnberger Prinzipien vorgenommen. Leutnant der Air Force Malcolm Kendall-Smith verteidigte seine Weigerung in den Irak zu gehen auf der Grundlage, dieser Krieg sei illegal. Der oberste Militärstaatsanwalt Jack Bayliss wies dieses Argument ab und sagte, nur Personen die in der Lage sind die Strategie zu gestalten und Exekutivbefehle geben, können für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht werden.
Das kann ja wohl nicht sein, denn nur Regierungen entscheiden über einen Krieg, somit könnten nur Regierungen für einen Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht werden. Dass heisst laut Jack Bayliss, wenn ein Soldat einen Befehl bekommt, der verbrecherisch ist, hat er laut seiner richterlichen Auslegung kein Recht selber zu entscheiden und kann ihn nicht verweigern. Das verletzt eindeutig das Prinzip: "Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können."
Damit werden die Urteile des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses gegen die Naziführung, SS und Wehrmachtsangehörigen völlig auf den Kopf gestellt, denn dort beriefen sich alle Angeklagten auf die Ausrede, „ich habe nur Befehle befolgt.“ Genau dieses Argument haben die Richter der Alliierten damals NICHT gelten lassen, haben gesagt, die verbrecherischen Befehle hätte man verweigern sollen, und deshalb die Angeklagten verurteilt.
Daran sieht man, die Regeln werden ausgelegt wie es einem gerade passt. Handelt es sich um den Feind ... wie damals Deutschland, oder jetzt Serbien oder der Sudan, dann werden die Täter ganz klar nach den Nürnberger Prinzipien verurteilt. Wenn aber Militärpersonal aus ihren eigenen Reihen sich auf die Nürnberger Prinzipien berufen, nicht in einen illegalen Krieg ziehen wollen, dann dürfen sie das nicht, ist das wieder ganz was anderes, denn die anglo-amerikanischen Kriegstreiber und ihre Vasallen führen ja nur „gerechte Kriege“.
Wer kann die Regierungen der USA, Grossbritannien und der NATO-Länder für ihre illegalen Kriege verurteilen? George W. Bush und Toni Blair haben sogar zugegeben, Saddam Hussein hatte keine Massenvernichtungswaffen, sie haben ihre Staatsbürger und die Weltgemeinschaft voll ins Gesicht gelogen. Deshalb ist die Entscheidung dieser feinen Herren einen Angriffkrieg gegen den Irak zu führen ein Kriegsverbrechen. Es sind ja nur alleine im Irak bisher über 1,3 Millionen Menschen getötet worden. Das ist Massenmord, der auf das Konto von Bush und Blair geht.
Es gibt aber niemanden auf der Welt der sie anklagt!
Genau so verhält es sich mit den Regierungen der NATO-Länder, die einen verbrecherischen Krieg seit acht Jahren in Afghanistan führen. Haben die Taliban ein NATO-Mitglied angegriffen? Haben die Taliban irgendwo auf der Welt einen Terrorangriff durchgeführt? NEIN!!! Es gibt doch überhaupt keinen Verteidigungsfall der eine Invasion rechtfertigt. Das ist ein verbotener Angriffskrieg den die NATO in Afghanistan führt und alle Staatsführer der Länder die dort teilnehmen müssen verhaftet und vor das Kriegsverbrechertribunal. Und ja auch Merkel, und Jung und die ganze Kriegshetzerbande, denn Deutschland hat dort nichts zu suchen.
Die Nürnberger Prinzipien gelten offensichtlich nur für kleine und schwache Länder, nur Charles Taylor aus Liberien oder Slobodan Milosevic aus Serbien kommen nach Den Haag vor Gericht, oder wird ein Haftbefehl gegen Sudans Präsident Umar al-Baschir ausgestellt. Das ganze ist doch eine Farce, Heuchelei und Rechtsbeugung.
Deshalb bleibt ja nichts anderes übrig, wie als „kleiner Soldat“ den Befehl zu verweigern, da keine Instanz sonst gegen die verbrecherischen Befehlsgeber etwas unternimmt.
Jeder NATO-Soldat der sich weigert nach Afghanistan zu gehen, müssen wir deshalb unterstützen. Sie handeln völlig korrekt und mutig, und haben das Recht auf ihrer Seite.
Hier spricht Joe Glenton über seine Motive:
Dienstag, 4. August 2009
Britischer Soldat sagt Nein zum Kriegsdienst in Afghanistan
Eingestellt von Freeman-Fortsetzung um 15:05
Labels: Afghanistan, Blair, Bush, Deutschland, Irak, Krieg, NATO, Saddam, Verbrechen
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