Donnerstag, 4. Februar 2010

Besorgt euch noch den alten Pass 03

An alle Schweizer, wer noch den alten Pass 03 ohne biometrischer Datenerfassung und Chip haben möchte, kann diesen bis spätestens 15. Februar 2010 beantragen. Einfach zu seiner Gemeinde gehen und rechtzeitig bestellen. Der Pass hat dann eine Gültigkeit von 10 Jahren, also bis 2020.

Am 1. März 2010 tritt die revidierte Ausweisgesetzgebung in Kraft, welche den biometrischen Pass, auch Pass 10 oder E-Pass genannt, einführt. Die Ausstellung der heutigen Pässe 03 und 06 wird eingestellt. Diese behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Deshalb ist es sinnvoll sich noch den alten Pass 03 ohne Chip bis spätestens 15. Februar zu besorgen.

Danach gibt es nur noch den neuen Pass mit Chip, der ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden kann. Dann muss man persönlich zur Vorsprache für die Erfassung der biometrischer Daten in einer der 39 Passzentren in der ganzen Schweiz sich einfinden, wo die Gesichtsmerkmale und die Fingerabdrücke eingelesen und gespeichert werden. Die Lieferfrist für den neuen Pass 10 beträgt ab dem Zeitpunkt, in dem die biometrischen Daten erfasst sind und der Antrag bewilligt ist, im Inland maximal 10 Arbeitstage, im Ausland 30 Arbeitstage.

Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es aufgrund der erforderlichen Systemumstellungen nicht möglich sein, ordentliche Pässe zu beantragen. Die Identitätskarte wird weiterhin ohne Chip ausgestellt. Je nach Wohnkanton kann die Identitätskarte noch für längstens zwei Jahre auf der Gemeinde beantragt werden. Danach wird der Ausstellungsprozess schweizweit an denjenigen des neuen Passes angeglichen.

Ab dem 1. März 2010 wird nur noch ein Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken ausgestellt. Diese biometrischen Daten sind dann auf einem Chip im Pass und bei den Behörden gespeichert.

Das Parlament hatte die Grundlagen für die definitive Einführung des biometrischen Passes im Sommer 2008 gefällt. Am 17. Oktober 2008 kam das Referendum gegen diesen Beschluss zustande, am 17. Mai 2009 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger leider diese Vorlage ganz knapp an, gegen die wir uns vergeblich gewehrt haben. Es wurde den Wählern durch die Befürworter des biometrischen Passes mit Angstmache eingeredet, man könnte ohne Chip-Pass nicht mehr reisen, was überhaupt nicht stimmt und gelogen ist.

Also, bis 15. Februar ist die letzte Chance sich den alten Pass 03 ohne Chip zu besorgen, der bis 2020 gültig ist und ja, damit kann man überall reisen.

PS: In der EU bzw. den Schengen-Staaten wurde der verchippte E-Pass mit Gesichtsbild bereits per 28. August 2006 definitiv eingeführt. Seit 28. Juni 2009 müssen zusätzlich zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke auf den Chip in den Pässen rein. Dort ist es sowieso schon zu spät.

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