Montag, 18. Mai 2009

Muss bei diesem knappen Ausgang nachgezählt werden?

Nur gerade 5504 Stimmen gaben den Ausschlag für ein Ja zum biometrischen Pass. Nun stellt sich die Frage, ob nachgezählt werden muss.

Es ist äusserst selten, dass Schweizer Abstimmungen derart knapp ausgehen. Seit der Gründung der modernen Eidgenossenschaft 1848 kam dies lediglich dreimal vor – das letzte Mal im November 2002, als das Volk die Asylinitiative der SVP mit einer hauchdünnen Mehrheit verwarf. Damals ergab sich am Abstimmungstag eine Differenz von 3422 Stimmen, worauf in mehreren Gemeinden nachgezählt werden musste – insbesondere dort, wo die Stimmzettel nicht gezählt, sondern gewogen wurden. Das Wägen erwies sich allerdings als unproblematisch. Dennoch veränderte sich das Resultat: Statt 3422 gaben am Ende 4208 Stimmen den Ausschlag zugunsten der Gegner.

Die Bundeskanzlei ging damals davon aus, dass sich das Ergebnis beim Nachzählen um bis zu 10'000 Stimmen verschieben kann. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass das Ja zum biometrischen Pass noch in ein Nein kippen könnte. Erst müssten die Gegner aber Stimmrechtsbeschwerden auf kantonaler Ebene erheben. Ob sie das tun ist bisher unklar, es müsste ein konkreter Verdachtsfall für eine Unregelmässigkeit auftauchen, sagen sie.

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