Donnerstag, 16. Oktober 2008

Die Uups-Bank muss jetzt auch gerettet werden

Bis gestern haben die Politiker in Bern so getan, wie wenn die Finanzkrise die Schweiz nicht betrifft. Laufend wurde dem Volk erzählt, es ist alles in Ordnung, die Probleme sind nur im Ausland, das Bankensystem der Schweiz ist gesund und stark. So, und jetzt plötzlich muss die UBS mit 6 Milliarden gerettet werden und wird teilverstaatlicht. Wen kann man überhaupt noch glauben? Wir werden nur belogen und betrogen.

Bereits am 1. April dieses Jahres hab ich gesagt „Die Uups-Bank ist am Ende“, aber wer bin ich schon? Die „Exberden“ und professionellen Lügner in den Medien und der Politik haben ja laufend alles schöngeredet und die Probleme abgestritten. Jetzt darf auch der Schweizer Steuerzahler die Fehler der Bankster vom Paradeplatz ausbaden und wird zwangsweise gösster Aktionär.

Im Februar 08 zahlte die UBS sagenhafte 10 Milliarden Franken an Boni aus!!! (NZZ) Ja diese super cleveren Kerlchen haben so eine unverschämt grosse Summe sich selber für ihre „Leistung“ bezahlt. Nach Feierband haben sie in den Bars und Restaurants in Zürich die dicken Zigarren geraucht, mit dem Ferrari-Schlüssel gewedelt, sich den Koks reingezogen und so getan, wie wenn sie die Kings wären.

Jetzt im Oktober geht es der Bank so dreckig, dass sie 60 Milliarden an nicht mehr handelbaren Ramschpapiere an die Nationalbank auslagern muss, um ihre bankrotte Bilanz zu bereinigen, und bekommt nochmals 6 Milliarden Cash von uns Steuerzahlern.

Die Heulsusen rennen jetzt zur Mami und bitten um Hilfe.

Wie können diese Abzocker überhaupt sich in den Spiegel schauen? Diese arroganten Pinkel und totalen Versager sollte man auf dem Paradeplatz ausstellen, damit die Leute sie anspucken und mit faulen Eiern bewerfen können.

Und die Politiker sind keinen Deut besser, welche diesen Kasinokapitalismus erlaubt und gefördert haben.

Man muss sich mal die Begründung des Bundesrates anschauen, wie sie diese Rettungsaktion rechtfertigen:

Gemäss Absatz 3 von Artikel 184 (Beziehungen zum Ausland) kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen, „wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert“. Verordnungen sind zu befristen. Laut Absatz 3 von Artikel 185 (Äussere und innere Sicherheit) kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen, „um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen“. Auch hier müssen die Verordnungen befristet sein.

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat der dringlichen Freigabe des Kredits von 6 Milliarden Franken zugestimmt. Der Kredit wird zur nachträglichen Genehmigung auch noch dem Parlament unterbreitet. Eine Referendumsmöglichkeit besteht nicht.

Offensichtlich handelt es sich hier um einen nationalen Notstand, um die äussere und innere Sicherheit zu gewährleisten, so schlimm ist es geworden. Das Volk hat nichts zu sagen und darf nur zahlen.

Jetzt wo wir ungefragt alle Aktionäre der UBS sind, 10'000 Franken pro Kopf schlimmstenfalls tragen müssen und mit Notstandsgesetzen regiert werden, leben wir offensichtlich in einer sozialistischen Diktatur. Ja, so schnell kann es gehen.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.