Freitag, 20. Februar 2009

Gericht blockiert die Herausgabe der UBS-Daten

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen an die US-Behörden per superprovisorische Verfügung verboten. Dies betrifft offenbar sowohl die erste Forderung der US-Justiz von Daten zu 300 Kunden, wie auch die Forderung von Daten von 52'000 UBS-Kunden aus der neuen Klage.

Siehe: Die US-Justiz hat in Sachen Bankgeheimnis Blut geleckt

Aus der superprovisorischen Verfügung geht hervor, dass acht Parteien den Entscheid der FINMA beim Bundesverwaltungsgericht angefochten haben. Sie machten darin geltend, dass die Verfügung der FINMA das Ergebnis des Verfahrens vorwegnehme und einen gravierendste Schaden für sie verursachen würde. Diesen ginge es abzuwenden und deshalb überwögen ihre Interessen oder andere öffentliche Interessen.

Deshalb forderten sie eine vorläufige Gewährung mit aufschiebender Wirkung des Entscheids der FINMA, zumal sich der Entscheid der Behörde der UBS die Datenherausgabe zu genehmigen nicht auf eine genügende gesetzliche Grundlage stütze.

Ob die UBS schon Daten an die US-Behörden geschickt habe, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Alle weiteren Herausgaben von Daten werden aber mit dem Entscheid verboten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die FINMA aufgefordert, bis zum kommenden Dienstag zu den Anträgen der beschwerdeführenden Parteien Stellung zu nehmen.

Die Anwälte haben den Antrag um 16:00 Uhr eingereicht und das Gericht entschied um 20:30 Uhr an einem Freitag Abend, unglaublich schnell.

Daten schon weg

Die FINMA hat auf den Gerichtsentscheid geantwortet, "Die Daten, die wir auf Grund der Schutzmassnahmen herausgeben mussten, sind schon in Amerika."

Wenn es zutrifft, dass die Daten von 300 UBS-Kunden bereits den USA übergeben wurden, könnte dies Haftungs- und strafrechtliche Folgen haben, erklärte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli.

"Wenn diese Daten schon da sind, dann sieht die Rechtslage natürlich etwas anders aus. Dann stellt sich die Frage: War das rechtens, stellen sich allenfalls Haftungs- oder strafrechtliche Fragen, die zu klären sind." Damit sich das Gericht mit diesen Fragen befassen kann, müssen erneut UBS-Kunden klagen.

Dass dies geschehen könnte, will Andreas Rüd, Rechtsvertreter der acht UBS-Kunden, die an das Bundesverwaltungsgericht gelangt sind, nicht ausschliessen. "Eine Klage gegen die Eidgenossenschaft aufgrund der FINMA-Handlungen könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein Thema sein."

Kommentar: Gestern erst wurde die Vereinbarung beschlossen, und schon am nächsten Tag sind die Daten in den USA. Sonst arbeiten Behörden nicht so schnell. Warum diese Eile? Wessen Interessen vertritt eigentlich die FINMA? Dieser Skandal entwickelt sich zu einer Schmierenkomödie, wenn es nicht so ernsthafte Konsequenzen für die Schweiz hätte.

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