Montag, 2. März 2009

Gentech-Schäden sind nicht versichert

Die Schweizer Versicherung Vaudoise hat aus ihren Privathaftpflicht die Schäden aus dem Umgang mit Gentech-Produkten herausgenommen. Dieser Ausschluss schreckt auf.

Neu führt die Vaudoise Versicherung unter den diversen Punkten, für die sie keine Haftung übernimmt, auch Schäden aus dem Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf.

Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen Seite 8, Allgemein Ausschlüsse:

Schäden, die eine versicherte Person oder eine mit ihr in gemeinsamem Haushalt lebende Person erleidet:

• Schäden aus der Ausübung einer hauptberuflichen oder amtlichen Tätigkeit
• Schäden infolge der Benützung eines Motorfahrzeuges (unter Vorbehalt von Art. B 9) sowie von Wasser- oder Luftfahrzeugen – bei Letzteren inkl. Modelle über 30 kg – für die eine Haftpflichtversicherung obligatorisch ist oder die im Ausland immatrikuliert sind
• Schäden im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd
• Schäden im Zusammenhang mit Fallschirmspringen, Gleitschirm, Deltaflieger
• Schäden, die eindeutig vorhersehbar sind oder deren mögliches Eintreten in Kauf genommen wurde
• Sachschäden, die allmählich oder durch Abnützung entstehen
• Vermögensschäden, die weder auf einen Personenschaden noch auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen sind
• Schäden, die durch die Übertragung ansteckender Krankheiten verursacht werden
• Ansprüche im Zusammenhang mit Asbest
die Haftpflicht für Schäden aus dem Umgang mit
- gentechnisch veränderten Organismen oder ihnen gleichgestellten
Erzeugnissen wegen der Veränderung des genetischen Materials;
- pathogenen Organismen wegen deren pathogenen Eigenschaften,
sofern für den versicherten Betrieb hierfür eine Melde- oder Bewilligungspflicht im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung besteht oder sofern bei einem entsprechenden Umgang im Ausland eine solche Pflicht bestünde, wenn dieser in der Schweiz stattfände; nicht versichert ist ferner die Haftpflicht für Schäden aus der Herstellung von oder dem Handel mit Futtermitteln oder Futtermittelzusätzen, welche gentechnisch veränderte Organismen enthalten
• Schäden, die bei einem Verbrechen oder einem absichtlichen Vergehen verursacht werden.

Siehe PDF-Datei mit den Bedingungen der Vaudoise.

Zitat: "pathogenen Organismen wegen deren pathogenen Eigenschaften". Das medizinische Wort "pathogen" bedeutet "krankheitserregend". Die Versicherung sagt damit, gentechnisch veränderte Organismen verursachen Krankheiten.

Was hat der Ausschluss aus der Haftpflicht zu bedeuten? Ist die potenzielle Gefahr der Gentechnologie heute so gross, dass ein Versicherer die damit verbundenen Risiken ablehnen muss? Hat die entsprechende Risikoanalyse in letzter Zeit neue Erkenntnisse ergeben?

Die Apologten haben selbstverständlich eine Erklärung dafür. Dazu Thomas Epprecht, Risikospezialist bei der Rückversicherung Swiss Re: "Wenn eine Versicherung Schäden aus dem Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ausschliesst, hat das nichts mit der Gefährlichkeit zu tun. Aber die Haftpflichtrisiken müssen kalkulierbar sein. Das ist bei GVO nicht immer der Fall, besonders wenn es um die Kompensation von wirtschaftlichen Schäden ohne Gefahrenkomponente geht." Solche Schäden ergeben sich zum Beispiel dann, wenn eine Vermischung von konventionellem Reis mit GVO-Reis stattfindet und der konventionelle nicht mehr zu verkaufen ist.

Die meinen auch wir sind blöd und kapieren nicht um was es wirklich geht. Selbstverständlich ist GVO für Mensch und Tier gefährlich. Dehalb gibt es auch ein Verbot in der Schweiz. Vor zukünftigen Schadenersatzklagen will sich jetzt die Vaudoise schützen. Das passt genau zu der Weigerung der Versicherungen, die Handy-Antennen der Telefonfirmen zu versichern, wegen der Angst vor Schadenersatzklagen durch Elektrosmoggeschädigte.

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