Mittwoch, 2. April 2008

Strafanzeige wegen Hochverrat!

Hört auf zu jammern und zu schwätzen ... tut was!

Jetzt werden die höchsten Politiker wegen Hochverrats angezeigt.

Diese Aktion von Gert Flegelskamp aus Offenbach wird ausdrücklich von mir unterstützt.

Ich bin schon lange der Meinung, die meisten deutschen Politiker sind des Hochverrats schuldig, weil sie die Souveränität des Landes zerstört und es an ausländische Mächte verkauft haben. Nicht das deutsche Volk wird gefragt was es will und kann sein eigenes Schicksal bestimmen, sondern Ausländer, nicht gewählte Gruppen irgendwo in Brüssel, Washington oder Tel Aviv sagen was Deutschland machen darf und soll. Alle politischen Parteien betreiben diesen Verrat mit fadenscheinigen Argumenten und mit Hilfe der undemokratischen Institutionen, wie EU, NATO, UNO, Weltbank etc.

Das deutsche Volk wurde nie gefragt ob es in diesen Superstaat EU will, ob es seine Identität und Souveränität aufgeben will, keine eigene Währung mehr hat, keine eigene Finanzpolitik, nichts mehr selber bestimmen kann. Es wurde auch nicht gefragt ob deutsche Soldaten im Ausland in Kriege ziehen sollen, ein klarer Bruch des Grundgesetzes, überall auf der Welt dazu missbraucht werden um das amerikanische Imperium zu erweitern. Das wurde alles über die Köpfe der Deutschen bestimmt.

Guckt in euren Pass, was steht da? Staatsbürgerschaft DEUTSCH. Was ist denn das? So eine gibts nicht. In jedem Pass anderer Nationen steht dort der Name des Landes. Da fehlt das Wort ...LAND. Wieso?

Deutschland hat keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium, genannt Grundgesetz.

Es gibt keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten und es wird immer noch durch 75'000 fremde Truppen besetzt. Warum?

Kein Politiker unternimmt etwas um das Land über 60 Jahre nach dem Krieg endlich von der Fremdherrschaft zu befreien. Das wäre die erste und primäre Aufgabe. Stattdessen machen sie alles um die Demokratie und Selbstbestimmung abzubauen, zu zerstören, um sich von Aussen steuern zu lassen ...

... und am schlimmsten ist jetzt der Lissabonvertrag, der ohne Diskussion, ohne Mitspracherecht und ohne Abstimmungsmöglichkeit, einfach von oben diktiert wird ... aber den grössten Schaden anrichten und Deutschland als selbständige Nation zerstören wird.

ZERSTÖREN! Deutschland gibt es dann nicht mehr.

Da geht es auch um die Wiedereinführung der Todesstrafe. Wie kann man das ohne Widerstand akzeptieren? Wollen wir wieder in die Steinzeit zurück und Hinrichtungen erleben? HALLO ... das kommt aber, wenn es nach den Politikern im Reichstag geht, welche das Grundgesetz in Fetzen zerreissen.

Wacht doch auf. Dagegen müssen wir uns mit Händen und Füssen wehren!

Die Politiker die das vorantreiben sind Verräter, sie arbeiten für ausländische Mächte und nicht im Interesse Deutschlands. Was hat das mit Demokratie zu tun? Das ist Diktatur, Polizeistaat, Kriege, Ausverkauf des Landes und ganz klar Hochverrat.

Deshalb fordere ich euch auf, die Aktion von Gert Flegelskamp zu unterstützen und seinem Beispiel zu folgen. Zeigt Mut, tut etwas, kämpft für euer Land und für die Selbstbestimmung.

Wenn Tausende sich der Anzeige anschliessen, dann passiert was, dann können sie es nicht ignorieren, dann müssen sie sich damit beschäftigen. Wir dürfen keine Ruhe geben, nur alles schlucken und die Achseln zucken, sondern in unseren Möglichkeiten etwas unternehmen.

Wer jetzt nichts tut, darf später nie mehr etwas sagen und sich beschweren.
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Strafanzeige wegen Hochverrat!

An
Den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)7 21 / 81 91 0 Telefax: +49 (0)7 21 / 81 91 590
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de

Anklage gegen die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren klage ich die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, die Altbundeskanzler Kohl, Schmidt, den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel und wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a des StGB wegen Hochverrat an.
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Hier weiterlesen und mitmachen ...
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Hier die Gesetzeslage:

Hochverrat

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund oder die Länder unter den Staatsschutzdelikten in den §§ 81−83a Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen geregelt. Als Unternehmensdelikt ist nicht nur der Versuch, sondern auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.

Tatbestandsmerkmale

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat).
„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

– § 81 StGB

Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.

Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.

Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Auch Ausländer können Hochverrat begehen, der aber auf Grund von Völkerrecht gerechtfertigt sein könnte.

Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach Rechtsprechung notwendig sein.

Anzeigepflicht

Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu machen, wird nach § 138 I Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 138 I StGB). Von dieser Anzeigepflicht ist nur das Wissen um die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen ein Land ausgenommen, dann gelten im Speziellen §§ 129, 129a StGB.

Aus Wikipedia über Hochverrat

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